Elektroheizung
Elektroheizung: Schweiz verbietet das Heizen mit Strom
In der Schweiz lag im Jahr 2017 der Anteil an Sind Elektroheizungen nur noch ein Phänomen der Vergangenheit? In der Schweiz ist das Heizen mit Strom seit 2009 gesetzlich streng reglementiert. Elektrische Heizsysteme sind nur noch dann erlaubt, wenn Sie den Komfort massgeblich steigern können. Es gibt unterschiedliche Gründe, welche für eine Elektroheizung sprechen. Schauen wir uns die Ausnahmen und die Besonderheiten von elektrischen Heizsystemen an.
Inhaltsverzeichnis
- Die Besonderheiten der Elektroheizung
- So funktioniert eine Elektroheizung
- Kosten für eine Elektroheizung
- Vor- und Nachteile einer Elektroheizung
- Gesetzliche Grundlagen für heizen mit Strom
- Alternativmöglichkeiten zur Elektroheizung
- Förderung für ersetzende Heizsysteme
Heizen mit Strom, was ist dabei besonders?
Strom ist eine nahezu überall in der Schweiz verfügbar. Das Stromnetz ist bei uns überdurchschnittlich gut ausgebaut. Genau diese Energiequelle nutzt die Elektroheizung. So braucht man weder einen platzintensiven Öltank noch einen Gasanschluss oder Sonstiges. Elektroheizungen sind somit einfache, schnell realisierbare Wärmeerzeuger ohne hohe Anschaffungskosten. Hat man einmal den Stecker eingesteckt, heizt die Elektroheizung zuverlässig und konstant. Was dabei aber massgeblich in die Höhe schiesst die Betriebskosten. Kein anderes Heizsystem hat verursacht so hohe Heizkosten wie die Elektroheizung. Diese überdurchschnittlich hohen Kosten schädigen den Ruf der Elektroheizung. Wer also mit Strom heizen möchte, bezahlt dafür einen hohen Preis.
In der Schweiz profitieren wir von verschiedenen Stromtarifen. So wird eine früher häufig genutzte Nachtspeicher-Elektroheizung völlig überflüssig.
Funktionsweise einer Elektroheizung
Die Funktion einer Elektroheizung ist schnell und einfach erklärt. Damit eine Elektroheizung in Betrieb genommen werden kann braucht Sie lediglich elektrischen Strom. Dabei wird der Leiter von dieser elektrischen Energie durchströmt. Der Leiter erzeugt einen Widerstand und wird dadurch erhitzt. Dieses daraus entstehende Wärmeerzeugnis wird durch einen Wärmespeicher oder ein Gebläse an den Raum abgegeben.
Dies klingt so weit so gut und eigentlich sehr effizient. In der Tat wird diese Effizienz massgeblich eingeschränkt durch das Gesetz der Energieentwertung. Dieses hält fest, dass ein gewisser Prozentsatz bei der Energieumwandlung verloren geht. Wo hingegen Gasheizungen oder Ölheizungen fossile Brennstoffe in thermische Energie umwandeln, benötigt man beim Heizen mit Strom einen Prozess mehr.
Der benötigte Strom wird in einem Kraftwerk produziert und anschliessend an den Haushalt weitergeleitet. Die Elektroheizung wandelt diese elektrische Energie dann in Raumwärme um. Vermeiden lässt sich diese Ineffizienz durch eigene Stromerzeugung mit einer Photovoltaik Anlage.
Was kostet eine Elektroheizung?
Die Kostenaufstellung setzt sich aus folgenden zwei Komponenten zusammen:
- Anschaffungskosten (Erstinvestition)
- Betriebskosten (Heizkosten)
Die tiefen Anschaffungskosten werden schnell überschattet von den vergleichsweise hohen Betriebskosten der elektrischen Heizsysteme. Wird die Elektroheizung nicht als primäres Heizsystem eingesetzt für die Beheizung ganzer Gebäude, kann es durchaus Sinn ergeben.
Neue Elektroheizungen werden in der Schweiz grundsätzlich nicht mehr verbaut. Die Ausnahme bestätigt jedoch die Regel und deshalb gibt es einzelne Spezialfälle. Im Normalfall ist eine Elektroheizung aber bereits bestehend und verursacht nur noch die Betriebskosten.
Hier finden Sie die Kosten alternativer Heizsysteme im Vergleich zur Elektroheizung.
Heizsystem | Anschaffungskosten / Erstinvestition | Investition- und Heizkosten nach 10 Jahren | Investition- und Heizkosten nach 20 Jahren |
Elektroheizung | – | CHF 35’000 | CHF 85’000 |
Gasheizung | CHF 14’700 | CHF 39’200 | CHF 70’200 |
Ölheizung | CHF 22’800 | CHF 42’800 | CHF 73’800 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 33’300 | CHF 47’300 | CHF 64’300 |
Pelletheizung (Holzheizung) | CHF 46’800 | CHF 67’800 | CHF 92’800 |
Ob es im Einzelfall zur Ausnahme kommt und eine Elektroheizung als einziges Heizsystem in Frage kommt, muss situativ vom Kanton geprüft werden. Ansonsten empfehlen die Fachexperten einen sofortigen Umstieg auf Wärmepumpen oder Heizungen mit fossilen Brennstoffen. Zudem sind Holzheizungen (Pelletheizungen) ebenfalls gesetzeskonform. Verantwortlich dafür ist das neue Energiegesetz (MuKEn 2014), welche nur Heizungsanlagen bewilligt mit mindestens einem Anteil von 10% an Erneuerbarer Energie.
Vor- und Nachteile einer Elektroheizung
Wärmeerzeugung mit elektrischer Energie bringt Vor- und Nachteile mit sich. Diese Gründe sprechen für oder gegen eine Elektroheizung:
Vorteile einer Elektroheizung | Nachteile einer Elektroheizung |
sehr tiefe Anschaffungskosten | gesetzliche Einschränkung (grösstenteils Verbot von Elektroheizungen) |
Einfache Handhabung und Funktionsweise der Elektroheizung | hohe Betriebskosten |
kann gut als sekundärer Wärmeerzeuger verwendet werden (Hybridheizung) | nicht umweltfreundlich durch Ineffizienz der Stromerzeugung |
braucht nicht viel Platz (kein Tank) | nicht konform mit MuKEn 2014 |
keine hohen Wartungs- oder Servicekosten |
Wenn Sie sich überlegen eine Elektroheizung anzuschaffen ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei Ihrer Gemeinde über die rechtlichen Grundlagen informieren. Zudem muss Ihnen bewusst sein, dass die Betriebskosten hoch sind und der Wirkungsgrad eher gering. Ein Umstieg auf ein anderes Heizsystem sollte auf jeden Fall in Betracht gezogen werden. In einzelnen Fällen kann auf eine Elektroheizung jedoch nicht verzichtet werden.
Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
Sind Elektroheizungen den überhaupt noch zugelassen in der Schweiz? Im Kapitel 3 der Vollzugshilfe EN‑3 von 2009 werden die gesetzlichen Bestimmungen für Elektroheizungen festgehalten. Darin steht, dass „Die Neuinstallation ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung […] grundsätzlich nicht zulässig [ist]“, sowie „Eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung […] nicht als Zusatzheizung eingesetzt werden [darf].“
Davon betroffen sind nur elektrische Direkt- und Speicherheizungen. Ausgeschlossen sind Wärmepumpen, welche Strom nutzen für die Förderung von thermischer Energie.
Wie bereits erwähnt, bestätigen hier Ausnahmen die Regel. Es ist also nicht unmöglich mit einer Elektroheizung sich warm zu halten. Solange Elektroheizungen nur der Steigerung des eigenen Komforts dienen sind diese erlaubt. Ein klassisches Beispiel sind portable elektrische Heizkörper oder Infrarotheizungen, die einen einzelnen Raum erwärmen. (punktuell) Elektroheizungen sind nur dann nicht zugelassen, wenn Sie den gesamten Wärmebedarf einer Immobilie abdecken sollten.
Heizungsart mit Fördermittel Berechtigung | Nummer | Diese Kantone fördern den Einbau dieses Heizsystems |
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tagesbehälter | M‑02 | AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, SO, SZ, UR |
Automatische Holzfeuerung bis 70 kWFL Feuerungswärmeleistung | M‑03 | AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS |
Automatische Holzfeuerung über 70 kWFL Feuerungswärmeleistung | M‑04 | AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SO, SZ, TG, UR, VS |
Luft/Wasser-Wärmepumpe | M‑05 | AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS |
Sole/Wasser‑, Wasser/Wasser-Wärmepumpe | M‑06 | AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS |
Anschluss an ein Wärmenetz | M‑07 | AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, VS |
Solarthermie (Solarkollektor) | M‑08 | AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS |
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung | M‑09 | AI, BE, BS, GR, SH, TG |
Neubau/Erweiterung Wärmenetz, Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage | M‑18 | BE, FR, GL, SH, TG, VS |
Quelle: Publikationen der einzelnen deutschsprachigen Kantone, August 2018
Über die kantonalen Fördergelder können Sie sich bei der zentralen Anlaufstelle des Gebäudeprogramms informieren. Dort können Sie auch Ihr Fördergesuch stellen für Ihr neues Heizsystem. Wollen Sie Fördermittel für die Anschaffung einer neuen Heizung in Anspruch nehmen, dann sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Anspruchsberechtigt ist nur, wer sein Fördergesuch vor Baubeginn in Papierform einreicht
- Prüfen Sie die Einhaltung der Förderbedingungen gründlich