Elek­tro­hei­zung

Elek­tro­hei­zung: Schweiz verbie­tet das Heizen mit Strom

In der Schweiz lag im Jahr 2017 der Anteil an Sind Elek­tro­hei­zun­gen nur noch ein Phäno­men der Vergan­gen­heit? In der Schweiz ist das Heizen mit Strom seit 2009 gesetz­lich streng regle­men­tiert. Elek­tri­sche Heiz­sy­steme sind nur noch dann erlaubt, wenn Sie den Komfort mass­geb­lich stei­gern können. Es gibt unter­schied­li­che Gründe, welche für eine Elek­tro­hei­zung spre­chen. Schauen wir uns die Ausnah­men und die Beson­der­hei­ten von elek­tri­schen Heiz­sy­ste­men an. 

Inhalts­ver­zeich­nis

  • Die Beson­der­hei­ten der Elektroheizung
  • So funk­tio­niert eine Elektroheizung
  • Kosten für eine Elektroheizung
  • Vor- und Nach­teile einer Elektroheizung
  • Gesetz­li­che Grund­la­gen für heizen mit Strom
  • Alter­na­tiv­mög­lich­kei­ten zur Elektroheizung
  • Förde­rung für erset­zende Heiz­sy­steme

Heizen mit Strom, was ist dabei besonders?

Strom ist eine nahezu über­all in der Schweiz verfüg­bar. Das Strom­netz ist bei uns über­durch­schnitt­lich gut ausge­baut. Genau diese Ener­gie­quelle nutzt die Elek­tro­hei­zung. So braucht man weder einen platz­in­ten­si­ven Öltank noch einen Gasan­schluss oder Sonsti­ges. Elek­tro­hei­zun­gen sind somit einfa­che, schnell reali­sier­bare Wärme­er­zeu­ger ohne hohe Anschaf­fungs­ko­sten. Hat man einmal den Stecker einge­steckt, heizt die Elek­tro­hei­zung zuver­läs­sig und konstant. Was dabei aber mass­geb­lich in die Höhe schiesst die Betriebs­ko­sten. Kein ande­res Heiz­sy­stem hat verur­sacht so hohe Heiz­ko­sten wie die Elek­tro­hei­zung. Diese über­durch­schnitt­lich hohen Kosten schä­di­gen den Ruf der Elek­tro­hei­zung. Wer also mit Strom heizen möchte, bezahlt dafür einen hohen Preis.

In der Schweiz profi­tie­ren wir von verschie­de­nen Strom­ta­ri­fen. So wird eine früher häufig genutzte Nacht­spei­cher-Elek­tro­hei­zung völlig überflüssig.

Funk­ti­ons­weise einer Elektroheizung

Die Funk­tion einer Elek­tro­hei­zung ist schnell und einfach erklärt. Damit eine Elek­tro­hei­zung in Betrieb genom­men werden kann braucht Sie ledig­lich elek­tri­schen Strom. Dabei wird der Leiter von dieser elek­tri­schen Ener­gie durch­strömt. Der Leiter erzeugt einen Wider­stand und wird dadurch erhitzt. Dieses daraus entste­hende Wärme­er­zeug­nis wird durch einen Wärme­spei­cher oder ein Gebläse an den Raum abgegeben.

Dies klingt so weit so gut und eigent­lich sehr effi­zi­ent. In der Tat wird diese Effi­zi­enz mass­geb­lich einge­schränkt durch das Gesetz der Ener­gie­ent­wer­tung. Dieses hält fest, dass ein gewis­ser Prozent­satz bei der Ener­gie­um­wand­lung verlo­ren geht. Wo hinge­gen Gashei­zun­gen oder Ölhei­zun­gen fossile Brenn­stoffe in ther­mi­sche Ener­gie umwan­deln, benö­tigt man beim Heizen mit Strom einen Prozess mehr.

Der benö­tigte Strom wird in einem Kraft­werk produ­ziert und anschlies­send an den Haus­halt weiter­ge­lei­tet. Die Elek­tro­hei­zung wandelt diese elek­tri­sche Ener­gie dann in Raum­wärme um. Vermei­den lässt sich diese Inef­fi­zi­enz durch eigene Strom­erzeu­gung mit einer Photo­vol­taik Anlage.

Was kostet eine Elektroheizung?

Die Kosten­auf­stel­lung setzt sich aus folgen­den zwei Kompo­nen­ten zusammen:

  • Anschaf­fungs­ko­sten (Erst­in­ve­sti­tion)
  • Betriebs­ko­sten (Heiz­ko­sten)

Die tiefen Anschaf­fungs­ko­sten werden schnell über­schat­tet von den vergleichs­weise hohen Betriebs­ko­sten der elek­tri­schen Heiz­sy­steme. Wird die Elek­tro­hei­zung nicht als primä­res Heiz­sy­stem einge­setzt für die Behei­zung ganzer Gebäude, kann es durch­aus Sinn ergeben.

Neue Elek­tro­hei­zun­gen werden in der Schweiz grund­sätz­lich nicht mehr verbaut. Die Ausnahme bestä­tigt jedoch die Regel und deshalb gibt es einzelne Spezi­al­fälle. Im Normal­fall ist eine Elek­tro­hei­zung aber bereits bestehend und verur­sacht nur noch die Betriebskosten.

Hier finden Sie die Kosten alter­na­ti­ver Heiz­sy­steme im Vergleich zur Elektroheizung.

Heiz­sy­stemAnschaf­fungs­ko­sten / ErstinvestitionInve­sti­tion- und Heiz­ko­sten nach 10 JahrenInve­sti­tion- und Heiz­ko­sten nach 20 Jahren
Elek­tro­hei­zungCHF 35’000CHF 85’000
Gashei­zungCHF 14’700CHF 39’200CHF 70’200
Ölhei­zungCHF 22’800CHF 42’800CHF 73’800
Luft-Wasser-Wärme­pumpeCHF 33’300CHF 47’300CHF 64’300
Pellet­hei­zung (Holz­hei­zung)CHF 46’800CHF 67’800CHF 92’800

Ob es im Einzel­fall zur Ausnahme kommt und eine Elek­tro­hei­zung als einzi­ges Heiz­sy­stem in Frage kommt, muss situa­tiv vom Kanton geprüft werden. Anson­sten empfeh­len die Fach­ex­per­ten einen sofor­ti­gen Umstieg auf Wärme­pum­pen oder Heizun­gen mit fossi­len Brenn­stof­fen. Zudem sind Holz­hei­zun­gen (Pellet­hei­zun­gen) eben­falls geset­zes­kon­form. Verant­wort­lich dafür ist das neue Ener­gie­ge­setz (MuKEn 2014), welche nur Heizungs­an­la­gen bewil­ligt mit minde­stens einem Anteil von 10% an Erneu­er­ba­rer Energie.

Vor- und Nach­teile einer Elektroheizung

Wärme­er­zeu­gung mit elek­tri­scher Ener­gie bringt Vor- und Nach­teile mit sich. Diese Gründe spre­chen für oder gegen eine Elektroheizung:

Vorteile einer ElektroheizungNach­teile einer Elektroheizung
sehr tiefe Anschaffungskostengesetz­li­che Einschrän­kung (gröss­ten­teils Verbot von Elektroheizungen)
Einfa­che Hand­ha­bung und Funk­ti­ons­weise der Elektroheizunghohe Betriebs­ko­sten
kann gut als sekun­dä­rer Wärme­er­zeu­ger verwen­det werden (Hybrid­hei­zung)nicht umwelt­freund­lich durch Inef­fi­zi­enz der Stromerzeugung
braucht nicht viel Platz (kein Tank)nicht konform mit MuKEn 2014
keine hohen Wartungs- oder Servicekosten

Wenn Sie sich über­le­gen eine Elek­tro­hei­zung anzu­schaf­fen ist es wich­tig, dass Sie sich zuerst bei Ihrer Gemeinde über die recht­li­chen Grund­la­gen infor­mie­ren. Zudem muss Ihnen bewusst sein, dass die Betriebs­ko­sten hoch sind und der Wirkungs­grad eher gering. Ein Umstieg auf ein ande­res Heiz­sy­stem sollte auf jeden Fall in Betracht gezo­gen werden.  In einzel­nen Fällen kann auf eine Elek­tro­hei­zung jedoch nicht verzich­tet werden.

Recht­li­che Grund­la­gen in der Schweiz

Sind Elek­tro­hei­zun­gen den über­haupt noch zuge­las­sen in der Schweiz? Im Kapi­tel 3 der Voll­zugs­hilfe EN‑3 von 2009 werden die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen für Elek­tro­hei­zun­gen fest­ge­hal­ten. Darin steht, dass „Die Neuin­stal­la­tion orts­fe­ster elek­tri­scher Wider­stands­hei­zun­gen zur Gebäu­de­be­hei­zung […] grund­sätz­lich nicht zuläs­sig [ist]“, sowie „Eine orts­fe­ste elek­tri­sche Wider­stands­hei­zung […] nicht als Zusatz­hei­zung einge­setzt werden [darf].“

Davon betrof­fen sind nur elek­tri­sche Direkt- und Spei­cher­hei­zun­gen. Ausge­schlos­sen sind Wärme­pum­pen, welche Strom nutzen für die Förde­rung von ther­mi­scher Energie.

Wie bereits erwähnt, bestä­ti­gen hier Ausnah­men die Regel. Es ist also nicht unmög­lich mit einer Elek­tro­hei­zung sich warm zu halten. Solange Elek­tro­hei­zun­gen nur der Stei­ge­rung des eige­nen Komforts dienen sind diese erlaubt. Ein klas­si­sches Beispiel sind porta­ble elek­tri­sche Heiz­kör­per oder Infra­rot­hei­zun­gen, die einen einzel­nen Raum erwär­men. (punk­tu­ell) Elek­tro­hei­zun­gen sind nur dann nicht zuge­las­sen, wenn Sie den gesam­ten Wärme­be­darf einer Immo­bi­lie abdecken sollten.

Heizungs­art mit Förder­mit­tel BerechtigungNummerDiese Kantone fördern den Einbau dieses Heizsystems
Stück­holz­feuerung, Pellet­feue­rung mit TagesbehälterM‑02AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, SO, SZ, UR
Auto­ma­ti­sche Holz­feuerung bis 70 kWFL FeuerungswärmeleistungM‑03AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Auto­ma­ti­sche Holz­feuerung über 70 kWFL FeuerungswärmeleistungM‑04AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Luft/­Was­ser-Wärme­pumpeM‑05AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Sole/​Wasser‑, Wasser/­Was­ser-Wärme­pumpeM‑06AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Anschluss an ein WärmenetzM‑07AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, VS
Solar­ther­mie (Solar­kol­lek­tor)M‑08AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Wohnungs­lüf­tung mit WärmerückgewinnungM‑09AI, BE, BS, GR, SH, TG
Neubau/​Erweiterung Wärme­netz, Neubau/​Erweiterung WärmeerzeugungsanlageM‑18BE, FR, GL, SH, TG, VS

Quelle: Publi­ka­tio­nen der einzel­nen deutsch­spra­chi­gen Kantone, August 2018

Über die kanto­na­len Förder­gel­der können Sie sich bei der zentra­len Anlauf­stelle des Gebäu­de­pro­gramms infor­mie­ren. Dort können Sie auch Ihr Förder­ge­such stel­len für Ihr neues Heiz­sy­stem. Wollen Sie Förder­mit­tel für die Anschaf­fung einer neuen Heizung in Anspruch nehmen, dann soll­ten Sie die folgen­den Punkte beachten:

  • Anspruchs­be­rech­tigt ist nur, wer sein Förder­ge­such vor Baube­ginn in Papier­form einreicht
  • Prüfen Sie die Einhal­tung der Förder­be­din­gun­gen gründlich