Elek­tro­hei­zung

Elek­tro­hei­zung: Schweiz verbietet das Heizen mit Strom

In der Schweiz lag im Jahr 2017 der Anteil an Sind Elek­tro­hei­zungen nur noch ein Phänomen der Vergan­gen­heit? In der Schweiz ist das Heizen mit Strom seit 2009 gesetz­lich streng regle­men­tiert. Elek­tri­sche Heiz­sy­steme sind nur noch dann erlaubt, wenn Sie den Komfort mass­geb­lich stei­gern können. Es gibt unter­schied­liche Gründe, welche für eine Elek­tro­hei­zung spre­chen. Schauen wir uns die Ausnahmen und die Beson­der­heiten von elek­tri­schen Heiz­sy­stemen an. 

Inhalts­ver­zeichnis

  • Die Beson­der­heiten der Elektroheizung
  • So funk­tio­niert eine Elektroheizung
  • Kosten für eine Elektroheizung
  • Vor- und Nach­teile einer Elektroheizung
  • Gesetz­liche Grund­lagen für heizen mit Strom
  • Alter­na­tiv­mög­lich­keiten zur Elektroheizung
  • Förde­rung für erset­zende Heiz­sy­steme

Heizen mit Strom, was ist dabei besonders?

Strom ist eine nahezu überall in der Schweiz verfügbar. Das Strom­netz ist bei uns über­durch­schnitt­lich gut ausge­baut. Genau diese Ener­gie­quelle nutzt die Elek­tro­hei­zung. So braucht man weder einen platz­in­ten­siven Öltank noch einen Gasan­schluss oder Sonstiges. Elek­tro­hei­zungen sind somit einfache, schnell reali­sier­bare Wärme­er­zeuger ohne hohe Anschaf­fungs­ko­sten. Hat man einmal den Stecker einge­steckt, heizt die Elek­tro­hei­zung zuver­lässig und konstant. Was dabei aber mass­geb­lich in die Höhe schiesst die Betriebs­ko­sten. Kein anderes Heiz­sy­stem hat verur­sacht so hohe Heiz­ko­sten wie die Elek­tro­hei­zung. Diese über­durch­schnitt­lich hohen Kosten schä­digen den Ruf der Elek­tro­hei­zung. Wer also mit Strom heizen möchte, bezahlt dafür einen hohen Preis.

In der Schweiz profi­tieren wir von verschie­denen Strom­ta­rifen. So wird eine früher häufig genutzte Nacht­spei­cher-Elek­tro­hei­zung völlig überflüssig.

Funk­ti­ons­weise einer Elektroheizung

Die Funk­tion einer Elek­tro­hei­zung ist schnell und einfach erklärt. Damit eine Elek­tro­hei­zung in Betrieb genommen werden kann braucht Sie ledig­lich elek­tri­schen Strom. Dabei wird der Leiter von dieser elek­tri­schen Energie durch­strömt. Der Leiter erzeugt einen Wider­stand und wird dadurch erhitzt. Dieses daraus entste­hende Wärme­er­zeugnis wird durch einen Wärme­spei­cher oder ein Gebläse an den Raum abgegeben.

Dies klingt so weit so gut und eigent­lich sehr effi­zient. In der Tat wird diese Effi­zienz mass­geb­lich einge­schränkt durch das Gesetz der Ener­gie­ent­wer­tung. Dieses hält fest, dass ein gewisser Prozent­satz bei der Ener­gie­um­wand­lung verloren geht. Wo hingegen Gashei­zungen oder Ölhei­zungen fossile Brenn­stoffe in ther­mi­sche Energie umwan­deln, benö­tigt man beim Heizen mit Strom einen Prozess mehr.

Der benö­tigte Strom wird in einem Kraft­werk produ­ziert und anschlies­send an den Haus­halt weiter­ge­leitet. Die Elek­tro­hei­zung wandelt diese elek­tri­sche Energie dann in Raum­wärme um. Vermeiden lässt sich diese Inef­fi­zienz durch eigene Strom­erzeu­gung mit einer Photo­vol­taik Anlage.

Was kostet eine Elektroheizung?

Die Kosten­auf­stel­lung setzt sich aus folgenden zwei Kompo­nenten zusammen:

  • Anschaf­fungs­ko­sten (Erst­in­ve­sti­tion)
  • Betriebs­ko­sten (Heiz­ko­sten)

Die tiefen Anschaf­fungs­ko­sten werden schnell über­schattet von den vergleichs­weise hohen Betriebs­ko­sten der elek­tri­schen Heiz­sy­steme. Wird die Elek­tro­hei­zung nicht als primäres Heiz­sy­stem einge­setzt für die Behei­zung ganzer Gebäude, kann es durchaus Sinn ergeben.

Neue Elek­tro­hei­zungen werden in der Schweiz grund­sätz­lich nicht mehr verbaut. Die Ausnahme bestä­tigt jedoch die Regel und deshalb gibt es einzelne Spezi­al­fälle. Im Normal­fall ist eine Elek­tro­hei­zung aber bereits bestehend und verur­sacht nur noch die Betriebskosten.

Hier finden Sie die Kosten alter­na­tiver Heiz­sy­steme im Vergleich zur Elektroheizung.

Heiz­sy­stemAnschaf­fungs­ko­sten / ErstinvestitionInve­sti­tion- und Heiz­ko­sten nach 10 JahrenInve­sti­tion- und Heiz­ko­sten nach 20 Jahren
Elek­tro­hei­zungCHF 35’000CHF 85’000
Gashei­zungCHF 14’700CHF 39’200CHF 70’200
Ölhei­zungCHF 22’800CHF 42’800CHF 73’800
Luft-Wasser-Wärme­pumpeCHF 33’300CHF 47’300CHF 64’300
Pellet­hei­zung (Holz­hei­zung)CHF 46’800CHF 67’800CHF 92’800

Ob es im Einzel­fall zur Ausnahme kommt und eine Elek­tro­hei­zung als einziges Heiz­sy­stem in Frage kommt, muss situativ vom Kanton geprüft werden. Anson­sten empfehlen die Fach­ex­perten einen sofor­tigen Umstieg auf Wärme­pumpen oder Heizungen mit fossilen Brenn­stoffen. Zudem sind Holz­hei­zungen (Pellet­hei­zungen) eben­falls geset­zes­kon­form. Verant­wort­lich dafür ist das neue Ener­gie­ge­setz (MuKEn 2014), welche nur Heizungs­an­lagen bewil­ligt mit minde­stens einem Anteil von 10% an Erneu­er­barer Energie.

Vor- und Nach­teile einer Elektroheizung

Wärme­er­zeu­gung mit elek­tri­scher Energie bringt Vor- und Nach­teile mit sich. Diese Gründe spre­chen für oder gegen eine Elektroheizung:

Vorteile einer ElektroheizungNach­teile einer Elektroheizung
sehr tiefe Anschaffungskostengesetz­liche Einschrän­kung (gröss­ten­teils Verbot von Elektroheizungen)
Einfache Hand­ha­bung und Funk­ti­ons­weise der Elektroheizunghohe Betriebs­ko­sten
kann gut als sekun­därer Wärme­er­zeuger verwendet werden (Hybrid­hei­zung)nicht umwelt­freund­lich durch Inef­fi­zienz der Stromerzeugung
braucht nicht viel Platz (kein Tank)nicht konform mit MuKEn 2014
keine hohen Wartungs- oder Servicekosten

Wenn Sie sich über­legen eine Elek­tro­hei­zung anzu­schaffen ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei Ihrer Gemeinde über die recht­li­chen Grund­lagen infor­mieren. Zudem muss Ihnen bewusst sein, dass die Betriebs­ko­sten hoch sind und der Wirkungs­grad eher gering. Ein Umstieg auf ein anderes Heiz­sy­stem sollte auf jeden Fall in Betracht gezogen werden.  In einzelnen Fällen kann auf eine Elek­tro­hei­zung jedoch nicht verzichtet werden.

Recht­liche Grund­lagen in der Schweiz

Sind Elek­tro­hei­zungen den über­haupt noch zuge­lassen in der Schweiz? Im Kapitel 3 der Voll­zugs­hilfe EN‑3 von 2009 werden die gesetz­li­chen Bestim­mungen für Elek­tro­hei­zungen fest­ge­halten. Darin steht, dass „Die Neuin­stal­la­tion orts­fe­ster elek­tri­scher Wider­stands­hei­zungen zur Gebäu­de­be­hei­zung […] grund­sätz­lich nicht zulässig [ist]“, sowie „Eine orts­feste elek­tri­sche Wider­stands­hei­zung […] nicht als Zusatz­hei­zung einge­setzt werden [darf].“

Davon betroffen sind nur elek­tri­sche Direkt- und Spei­cher­hei­zungen. Ausge­schlossen sind Wärme­pumpen, welche Strom nutzen für die Förde­rung von ther­mi­scher Energie.

Wie bereits erwähnt, bestä­tigen hier Ausnahmen die Regel. Es ist also nicht unmög­lich mit einer Elek­tro­hei­zung sich warm zu halten. Solange Elek­tro­hei­zungen nur der Stei­ge­rung des eigenen Komforts dienen sind diese erlaubt. Ein klas­si­sches Beispiel sind portable elek­tri­sche Heiz­körper oder Infra­rot­hei­zungen, die einen einzelnen Raum erwärmen. (punk­tuell) Elek­tro­hei­zungen sind nur dann nicht zuge­lassen, wenn Sie den gesamten Wärme­be­darf einer Immo­bilie abdecken sollten.

Heizungsart mit Förder­mittel BerechtigungNummerDiese Kantone fördern den Einbau dieses Heizsystems
Stück­holz­feue­rung, Pellet­feue­rung mit TagesbehälterM‑02AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, SO, SZ, UR
Auto­ma­ti­sche Holz­feue­rung bis 70 kWFL FeuerungswärmeleistungM‑03AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Auto­ma­ti­sche Holz­feue­rung über 70 kWFL FeuerungswärmeleistungM‑04AI, AR, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Luft/­Wasser-Wärme­pumpeM‑05AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Sole/​Wasser‑, Wasser/­Wasser-Wärme­pumpeM‑06AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Anschluss an ein WärmenetzM‑07AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, VS
Solar­thermie (Solar­kol­lektor)M‑08AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS
Wohnungs­lüf­tung mit WärmerückgewinnungM‑09AI, BE, BS, GR, SH, TG
Neubau/​Erweiterung Wärme­netz, Neubau/​Erweiterung WärmeerzeugungsanlageM‑18BE, FR, GL, SH, TG, VS

Quelle: Publi­ka­tionen der einzelnen deutsch­spra­chigen Kantone, August 2018

Über die kanto­nalen Förder­gelder können Sie sich bei der zentralen Anlauf­stelle des Gebäu­de­pro­gramms infor­mieren. Dort können Sie auch Ihr Förder­ge­such stellen für Ihr neues Heiz­sy­stem. Wollen Sie Förder­mittel für die Anschaf­fung einer neuen Heizung in Anspruch nehmen, dann sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Anspruchs­be­rech­tigt ist nur, wer sein Förder­ge­such vor Baube­ginn in Papier­form einreicht
  • Prüfen Sie die Einhal­tung der Förder­be­din­gungen gründlich